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Rechte der Mitglieder
Mitglieder der HFL Graz haben folgende Rechte:
• Teilnahme an den Bewerben der HFL Graz entsprechend der unten stehenden Teilnahmebedingungen (siehe „Bewerbe der HFL Graz“)
• Stimmrecht auf der jährlichen Generalversammlung
• Zugang zum Login-Bereich auf der HFL-Website (zum Saison-Management)
• Möglichkeit, auf der HFL-Website News-Meldungen zu verfassen
• Neue Teams bekommen ein Paten-Team zugewiesen, dass vor deren erster Saison in die Website und das Regelwerk einschult und bei auftretenden Fragen zur Verfügung steht.
• Anforderung von Informationen über Tätigkeiten und finanzielle Gebarung des Vereins
• Kontakt-Aufnahme mit den zuständigen Vertretern der HFL Graz bei Streitfällen
 
Pflichten der Mitglieder
Mitglieder der HFL Graz haben folgende Pflichten:
• Unterzeichnung des Ehrenkodex
• Beachtung der Statuten und des Regelwerks
• Einzahlung des Mitgliedsbeitrages bis 1. Oktober (für die kommende Saison)
• Unterlassung von Aktionen, die Zweck und Ansehen der HFL schaden
• Jedes Team hat vor Beginn einer Saison den Teambereich auf der HFL-Website zu warten und ist für laufende Aktualität verantwortlich – vor allem für den Kontaktbereich.
• Jedes Team ist verpflichtet, das Einverständnis seiner Spieler einzuholen, deren Namen, Geburtsdatum, Vereinszugehörigkeit und Foto auf der Website der HFL Graz zu veröffentlichen.
• Auf der HFL-Website sind alle Teams für die Wartung und Aktualität ihrer Spielorte verantwortlich. Die spielortspezifischen Regeln müssen unbedingt eingetragen werden, damit die Gegner sich auf ein Spiel vorbereiten können.
• Es gibt keine Pflicht, Kaderlisten der eigenen Mannschaft mitzuführen. Zur Prüfung des Kaders gilt die Kaderliste auf der HFL-Website, die am Spieltag über ein Smartphone abrufbar ist. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Kaderliste des Gegners auszudrucken und zum Spiel mitzunehmen.
• Bei Spielen der HFL Graz sind alle Spieler verpflichtet, einen amtlichen Lichtbildausweis mitzuführen. Jedes Team hat das Recht, auf Basis der Kaderliste vor dem Spiel Ausweiskontrollen bei Spielern durchzuführen.
 
HFL-Mitglied werden
Aufnahme-Prozess:
• Ein Einstieg ist immer erst in der darauffolgenden Saison möglich.
• Interessierte Teams können sich jederzeit beim zuständigen Ansprechpartner der HFL Graz melden (siehe Kontakt).
• Danach erhalten sie einen Zugang zur HFL-Website und müssen bis zur Gene-ralversammlung im November die unten stehenden Bedingungen erfüllen.
• Sobald diese erfüllt sind, kann der Vorstand sie als ordentliche Mitglieder in den Verein aufnehmen. Sie können dann im darauffolgenden Jahr an den Bewerben der HFL Graz teilnehmen.

Bedingungen für neue Mitglieder:
• Anmeldung via Website bis 1. Juli
• erfolgreiche Absolvierung der Probephase: Organisation mehrerer Spiele gegen andere Teams, parallel zum Spielplan der 3. Liga, von 1. Juli bis 31. Oktober, mit anschließender Eintragung der Ergebnisse auf der HFL-Website (Simulation des Ligabetriebs)
• Eingabe der vollständigen Teaminformation auf der HFL-Website bis zur Gene-ralversammlung
• Eingabe einer vorläufigen Kaderliste auf der HFL-Website bis zur Generalver-sammlung (gemäß Punkt 3.2.)
• Anmeldung aller möglichen Spielorte bei der Generalversammlung (Hallen nur mit Angabe der Fläche in m²)
• Einzahlung des aktuellen Nenngeldes auf das Ligakonto oder Barzahlung an den Kassier bis 1. Oktober (derzeit € 150,- für ein Jahr)
• Ein Hobby-Team muss zum Eintritt in die HFL Graz kein angemeldeter Verein sein.
• Ein Team als Verein (wenn gemeldeter Verein) oder ein Teamvertreter müssen dem Verein Hobby-Fußball-Liga Graz als ordentliches Mitglied beitreten.
• Der Vorstand entscheidet, ob das Team nach der Erfüllung aller Bedingungen als Mitglied aufgenommen wird oder nicht.
 
Vorgehensweise bei Regelverstößen von HFL-Mitgliedern
Sollten die Mitglieder ihren Pflichten nicht nachkommen, kann der HFL-Vorstand Sanktionen bis hin zum Ausschluss ergreifen.
 
Stand: 20.12.2012
 
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